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Seit Gründung der Kanzlei Göddecke im Jahr 1995 bilden folgende Bereiche die juristischen Schwerpunkte:

  • Interessenwahrnehmung in Fragen des allgemeinen Kreditwesens
    (Geld- und Kapitalanlagen, Kredite)

  • Umfassende Beratung und Betreuung in wirtschaftsrechtlichen Fragen (Verträge, AGBs, Unternehmenszusammenschlüsse von KMU, Mezzanines Kapital , behördliche Erlaubnisse)

  • Einzelfallbezogene steuerrechtliche Beratung und Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten sowie Steuerstrafsachen

  • Erbrechtliche Beratung mit steuerrechtlichen Bezügen (Unternehmensnachfolge, Pflichtteilsansprüche, Testamentsgestaltung)

  • Versicherungsfragen (Schutz aus Versicherungsverträgen, Mitarbeit bei Deckungskonzepten)

  • Beratung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Kündigungen)


Weitere Infos zum Leistungsspektrum der Kanzlei Göddecke? :: weiterlesen







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