Seit Gründung der Kanzlei Göddecke im Jahr 1995 bilden folgende Bereiche die
juristischen Schwerpunkte:
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Interessenwahrnehmung in Fragen des allgemeinen Kreditwesens
(Geld- und Kapitalanlagen, Kredite)
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Umfassende Beratung und Betreuung in wirtschaftsrechtlichen Fragen
(Verträge, AGBs, Unternehmenszusammenschlüsse von KMU,
Mezzanines Kapital
, behördliche Erlaubnisse)
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Einzelfallbezogene steuerrechtliche Beratung und Vertretung vor Finanzbehörden und -gerichten sowie Steuerstrafsachen
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Erbrechtliche Beratung mit steuerrechtlichen Bezügen (Unternehmensnachfolge, Pflichtteilsansprüche,
Testamentsgestaltung)
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Versicherungsfragen (Schutz aus Versicherungsverträgen, Mitarbeit bei Deckungskonzepten)
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Beratung in arbeitsrechtlichen Fragestellungen (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Kündigungen)
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